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Fahrerlaubnisklasse D

Welche Fahrzeuge darf ich mit der Klasse D fahren?

  • Kraftfahrzeuge ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2,  A, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren länge 8m nicht überschreitet.

Darfst du Anhänger mitführen?

  • Du darfst mit der Klasse D auch Anhänger mit dir führen, aber nur, wenn diese nicht mehr als 750kg zulässige Gesammt masse haben.

Wie hoch ist das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse D?

  • 24 Jahre
  • 23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung und Prüfung.
  • 21 Jahre
  • nach erfolgter Grundqualifikation oder
  • im Linienverkehr bis 50km nach beschleunigter Grundqualifikation durch Ausbildung nach em Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

20 Jahre , während oder nach einer Ausbildung zum:

  • Berufskraftfahrer oder
  • zur Fachkraft für Fahrbetrieb oder
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden
  • 18 Jahre im Linienverkehr bis 50km für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung zum:
  • Berufskraftfahrer oder
  • zur Fachkraft für Fahrbetrieb oder
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden

Wann kannst du mit der Ausbildung frühestens beginnen?

  • mit 23 1/2 Jahren
  • mit 22 1/2 Jahre unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D mit 23 Jahren
  • mit 20 1/2 Jahren unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassee D mit 21 Jahren
  • mit 19 1/2 Jahren unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklassee D mit 20 Jahren
  • mit 17 1/2 Jahren unter oben gennanten Bedingungen zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse D mit 18 Jahren