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ABF 17M

Fahren mit 17 ( BF17 begleitetes Fahren )

Seit dem 01.10.2005 gab es einen geregelten Modellversuch zum begleitenden Fahren mit 17 und seit dem 01.01.2011 darfst du bereits 17 Jahren die Fahrerlaubnis der Klassen B, B96 und BE erwerben. Der früheste Start in die Fahrerlaubnisausbildung ist dann mit 16 1/2 Jahren.

Die Grundvoraussetzung dafür ist, dass du bis zu deinem 18. Geburtstag, beim Führen eines PKW, von einer vorher namentlich genannten Person begleitet wirst die:

  • mindestens 30 Jahre alt ist
  • mindestens 5 Jahre im Besitz eines Fahrerlaubnis der Klasse B ist (auch bei BE ist nur der Vorbesitz der Klasse B nötig!)
  • maximal einen Punkt in Flensburger Punkteregister hat.
  • Zudem darf die begleitende Person keinesfalls unter Drogeneinfluss stehen oder einen Alkoholwert von mehr als 0,5‰ haben.
    -> Taxifahrten für betrunkene Begleiter fallen also aus!
  • die Anzahl der eingetragenen Personen ist nicht begrenzt

Du erhältst nach bestandener Prüfung eine Prüfbescheinigung, die du während des Führens eines Kraftfahrzeuges bei dir tragen und auf Verlangen vorzeigen musst.
Erreichst du dann als Führerscheininhaber das Alter von 18 Jahren, so entfällt automatisch die Auflage der Begleitperson und es wird dir auf Antrag ein Führerschein ausgestellt.

Die Aufgaben der begleitenden Person:

  • die begleitende Person steht dir vor dem Antritt und während der Fahrt ausschließlich als Ansprechpartner zur Verfügung
  • die begleitende Person soll dir, zur Erfüllung ihrer Aufgabe, Rat erteilen oder kurze Hinweise geben

Deine Vorteile als Fahranfänger mit BF17:

  • du wirst, während deiner ersten Monate im Straßenverkehr, jederzeit von einer erfahrenen Person angeleitet
  • deine Probezeit beginnt schon mit bestandener praktischer Prüfung und nicht erst mit dem Erreichen des Alters von 18 Jahren
  • das Fahren mit BF17 führt bei dir zu einer erheblich verbesserten Fahrkompetenz
  • nachweislich bist du als Fahranfänger mit dem begleitenden Fahren sicherer im Straßenverkehr unterwegs
  • nach einem Bericht der Bundesanstalt für Straßenwesen haben Fahranfänger mit BF17 22% weniger Unfälle und begehen 20% weniger Verkehrsverstöße
  • bei vielen KFZ Versicherungen steigst du dank des BF17 günstiger in den Versicherungsprämien ein als ein Führerscheinneuling, der erst mit 18 Jahren seinen Führerschein gemacht hat