Fahrerlaubnisklasse A
Welche Fahrzeuge darfst du mit der Klasse A fahren?
- Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
- einem Hubraum von mehr als 50cm³
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
- Dreirädrige Krafträder mit:
- einer Leistung von mehr als 15kW
- symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm²
- einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
Wie hoch ist das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A?
- 20 Jahre für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW
(Fahrerlaubnisklasse A mit 21? Sprich uns dazu an! Wir beraten dich gern! )
- 24 Jahre bei Direkteinstieg ohne 2-jährigem Besitz der Klasse A2
Wann kannst du mit der Ausbildung frühestens beginnen?
- 19 1/2 Jahre für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 20 1/2 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15kW
- 23 1/2 Jahre bei Direkteinstieg ohne 2-jährigem Besitz der Klasse A2
Aufstieg A1 - A2 - A
Informationen über die Aufstiegsmöglichkeit A1 -> A2 -> A findest du hier.