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AM

A1

A2

A

Aufstieg A

Fahrerlaubnisklasse A

Welche Fahrzeuge darfst du mit der Klasse A fahren?

  • Zweirädrige Krafträder (auch mit Beiwagen) mit:
  • einem Hubraum von mehr als 50cm³
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h
  • Dreirädrige Krafträder mit:
  • einer Leistung von mehr als 15kW
  • symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50cm²
  • einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45km/h

Wie hoch ist das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse A?

  • 20 Jahre für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15kW
    (Fahrerlaubnisklasse A mit 21? Sprich uns dazu an! Wir beraten dich gern! )
  • 24 Jahre bei Direkteinstieg ohne 2-jährigem Besitz der Klasse A2

Wann kannst du mit der Ausbildung frühestens beginnen?

  • 19 1/2 Jahre für Krafträder bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2
  • 20 1/2 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von nicht mehr als 15kW
  • 23 1/2 Jahre bei Direkteinstieg ohne 2-jährigem Besitz der Klasse A2

Aufstieg A1 - A2 - A

Informationen über die Aufstiegsmöglichkeit A1 -> A2 -> A findest du hier.